AGB
§ 1 Terminvereinbarungen
1.1. Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss
mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen des Anbieters zustande
und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt.
§ 2 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
2.1. Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für
die Vertragsparteien bindend.
2.2. Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann
der Anbieter gegenüber dem Auftraggeber als pauschaliertem Schadens-
ersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises,
mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber
nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung über-
haupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 3 Reklamationen
3.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem
Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftrag-
geber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unver-
züglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht
offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme
vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat
das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation be-
rechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber
das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl
vorbehalten.
3.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein
des Anbieters schriftlich festzuhalten.
3.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch
den Anbieter beziehen könnten, müssen die Beschädigungen unverzüglich
nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
§ 4 Schadensersatz
4.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter
werden ausgeschlossen, ausgenommen:
- Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schä-
den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
- Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
4.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren
Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können
nach Maßgabe von Ziff. 4.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche
gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.4.4. Eine Haftung für alle
Schäden am Fahrzeug, die bereits vor den Arbeiten am Fahrzeug an dem betreffenden
Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserie-
schäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel,
loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht
bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am
Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 4.1. dieser
AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Leistung am Fahrzeug hierüber
informiert. Wird eine Durchführung
dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach
Maßgabe von Ziff. 4.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen
den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
4.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.)
ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden
Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden, da sonst gegen den Anbieter
nach Maßgabe von Ziff. 4.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden können.
§ 5 Zahlungsbedingungen/ Zahlungsvereinbarungen
5.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC oder nach
Vereinbarung auf Rechnung.
§ 6 Preise / Pauschalpreise
6.1. Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach Dellengröße, deren Anzahl und
Arbeitsaufwand.
6.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbie-
ters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis
für die beauftragte Serviceleistung wird dem Auftragnehmer vorher mitgeteilt.
§ 7 Sonstiges
7.1. Erfüllungsort ist Sulza.
7.2. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Jena.
7.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Ver-
träge gilt deutsches Recht.